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   BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70   

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https://dejure.org/1970,3731
BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70 (https://dejure.org/1970,3731)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1970 - 1 StR 289/70 (https://dejure.org/1970,3731)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1970 - 1 StR 289/70 (https://dejure.org/1970,3731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs, wegen eines versuchten Betrugs und wegen erschwerter Unterschlagung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Zulässigkeit einer Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Zur Frage des Vermögensschadens von Frau Le. bedürfte es ferner der Feststellung, ob Leistung und Gegenleistung einander gleichwertig waren; wäre die Gleichwertigkeit gegeben, so könnte zwar gleichwohl ein Schaden entstanden sein, jedoch nur unter den in BGHSt 16, 321 ff dargelegten besonderen Umständen.
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Dagegen könnte der Tatbestand des Betruges dann erfüllt sein, wenn der Angeklagte der Firma Dr. Gu. oder der betreffenden Versicherungsgesellschaft einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, indem er diesen Vertragspartnern die Verträge hereinbrachte, um selbst Provision von ihnen zu erhalten (BGH NJW 1961, 684; BGHSt 21, 384).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Zum Tatbestand des Betrugs gehört, daß der Täter sich den rechtswidrigen Vermögensvorteil durch die Vermögensverfügung des Getäuschten verschaffen will, die den Vermögensschaden verursacht (BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; das trifft für die Provision, auf die es dem Angeklagten ankam, nicht zu, da dieser Vorteil und der (allenfalls) Frau Le. zugefügte Vermögensschaden einander nicht entsprechen.
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Denn die angeklagte Einzeltat ist mit der Fortsetzungstat, deren Teilakt sie bildet, identisch im Sinne des § 264 StPO (Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Anm. 3 e; vgl. auch BGHSt 9, 324, 334 [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56]; 13, 25 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 16, 200) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Denn die angeklagte Einzeltat ist mit der Fortsetzungstat, deren Teilakt sie bildet, identisch im Sinne des § 264 StPO (Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Anm. 3 e; vgl. auch BGHSt 9, 324, 334 [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56]; 13, 25 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 16, 200) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Für die Frage der Verjährung hat das Landgericht zutreffend angenommen, daß die Verjährungsfrist bei der fortgesetzten Handlung erst mit dem Ende des letzten Handlungsteils beginnt (BGHSt 1, 84, 91 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50]; RGSt 62, 214; 64, 40).
  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Dagegen könnte der Tatbestand des Betruges dann erfüllt sein, wenn der Angeklagte der Firma Dr. Gu. oder der betreffenden Versicherungsgesellschaft einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, indem er diesen Vertragspartnern die Verträge hereinbrachte, um selbst Provision von ihnen zu erhalten (BGH NJW 1961, 684; BGHSt 21, 384).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Denn die angeklagte Einzeltat ist mit der Fortsetzungstat, deren Teilakt sie bildet, identisch im Sinne des § 264 StPO (Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Anm. 3 e; vgl. auch BGHSt 9, 324, 334 [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56]; 13, 25 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 16, 200) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].
  • BGH, 29.08.1961 - 5 StR 342/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70
    Denn die angeklagte Einzeltat ist mit der Fortsetzungstat, deren Teilakt sie bildet, identisch im Sinne des § 264 StPO (Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 264 Anm. 3 e; vgl. auch BGHSt 9, 324, 334 [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56]; 13, 25 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 16, 200) [BGH 29.08.1961 - 5 StR 342/61].
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